Stadt sucht Jugendschöffen

Die Stadt Oberhausen sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Sie werden im ersten Halbjahr 2023 für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Bewerben können wir uns bis zum 14. April.

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Das sind die Grundvoraussetzungen für dieses Amt: Bewerber müssen mit ihrem Wohnsitz hier gemeldet sein und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache sprechen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Kompetenzen, die sie erfüllen müssen. Wichtig sind zum Beispiel soziale Kompetenzen und Lebenserfahrung. Es wird von ihnen erwartet, dass sie schon Erfahrung in der Jugenderziehung gemacht haben. Dazu kommen Unparteilichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse brauchen sie nicht.

Das Merkblatt sowie das Bewerbungsformular für die Schöffen gibt es nochmal auf der Seite der Stadt Oberhausen oder auf www.schoeffenwahl.de.

Wer sich noch genauer über das Jugendschöffenamt informieren möchte, kann sich dafür beim Jugendamt melden:

Kai Räker-von Eicken: 0208 62921176 oder kai.raecker-von-eicken@oberhausen.de

Björn Ladeur: 0208 62921170 oder bjoern.ladeur@oberhausen.de

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