Liste mit neuen Jugendschöffen liegen aus

Im nächsten Jahr treten die neuen Jugendschöffen an Amts- und Landgericht ihren Dienst an. Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen. Der Jugendhilfeausschuss hat die Listen beschlossen.

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Ab Montag (12.6.) liegen sie öffentlich aus. Wer Einwände hat, kann sie ab der folgenden Woche einreichen. Beides geht im Haus des Jugendrechts an der Paul-Reusch-Straße. Um Jugendschöffe zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen sie nicht ernsthaft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein oder überschuldet, müssen mindestens 25 Jahre alt sein sowie deutscher Staatsangehöriger und auch deutsch sprechen. Jugendschöffen sollten außerdem in der Erziehung von Jugendlichen Erfahrung mitbringen. Juristische Erfahrung wird nicht benötigt. Sie nehmen an Verhandlungen neben dem Richter teil und entscheiden mit über Strafen. Für die Verhandlungen müssen sie vom Arbeitgeber freigestellt werden.


Die Liste mit den Schöffen liegt vom 12. bis 16. Juni hier aus:

Haus des Jugendrechts

Jugendgerichtshilfe

Raum C 116

Paul-Reusch-Straße 2 in 46045 Oberhausen

Die Öffnungszeiten:

Mo. – Do. von 08.30 – 12.00 und von 13.30 – 15.30 Uhr

Fr. von 08.30 – 12.00 Uhr

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