Testpflicht für ambulante Patienten

Ambulante Patienten brauchen für das Evangelische Krankenhaus Oberhausen ab sofort einen negativen Test. Das gilt für alle - also für Geimpfte, Geboosterte und Genesene, heißt es.

© Oliver Müller/FUNKE Foto Services

Gemeint sind Patienten, die nicht auf Station liegen, sondern zum Beispiel in die Sprechstunde einer Fachabteilung kommen oder einen Termin im Aufnahmezentrum haben. Sie müssen ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle nachweisen können. Das darf nicht älter als 24 Stunden sein. Patienten werden außerdem weiterhin gebeten, möglichst allein zu kommen. Muss eine Begleitperson mit, gilt auch für diese die Testpflicht. Notfallpatienten und ihre Begleitungen sind von der Regelung ausgenommen. Sie werden vor Ort getestet.

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