Wieder Testpflicht im EKO

Wer sich ab ab Montag (18.7.) ambulant im EKO behandeln lassen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Das hat das Oberhausener Krankenhaus angekündigt. Die Testpflicht gilt für alle ambulanten Patienten, egal ob geimpft oder nicht geimpft.

Der Test muss von einer anerkannten Teststelle sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das EKO reagiert damit offenbar auf die weiter steigenden Infektionszahlen. Die Klinik weist ausdrücklich darauf hin, dass Notfälle von der Testpflicht ausgenommen sind. Notfallpatienten werde vor Ort durch Mitarbeiter des EKO getestet.

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