Zentrale Anlaufstelle für Eil- und Bereitschaftsdienst

Das Amtsgericht Oberhausen hat den sogenannten richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienst für Dinslaken und Wesel mit übernommen. Der ist im Landgerichtsbezirk Duisburg neu organisiert worden. Damit will man in Zukunft besser auf Not- und Gefahrensituationen reagieren können.

© Oliver Mengedoht / Funke Foto Services

Bislang hatte jedes Amtsgericht den Dienst in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für sich selbst organisiert. Jetzt arbeiten Oberhausen, Dinslaken und Wesel dafür zusammen und bilden den "Verbundbezirk Nord". Außerdem gibt es den "Verbundbezirk Süd" mit Duisburg und Mülheim. Dort ist das Amtsgericht Duisburg für den Bereitschaftsdienst zuständig. Gedacht ist er für Entscheidungen durch einen Richter, die außerhalb der regulären Dienstzeiten nötig sind und sich nicht aufschieben lassen.

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