Eigentümer des Horror-Hotels klagt gegen Abriss

Der Besitzer des Horror-Hotels am Volksgarten in Osterfeld ist vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Er klagt dagegen, dass er Teile des nach mehreren Bränden stark beschädigten Gebäudes abreißen soll. Die Stadt verlangt das mit einer sogenannten Ordnungsverfügung von ihm.

© Kerstin Bögeholz/FUNKE Foto Services

Es geht dabei um den Bereich oberhalb der Dachkanten - also den Dachstuhl mit seinen Giebeln und Kaminen. Ein Gutachter hatte den Bereich als akut einsturzgefährdet eingestuft und zu kurzfristigen Abrissarbeiten geraten. Er hatte sogar einen kompletten Abriss empfohlen. In der Ordnungsverfügung ist jetzt aber erst mal nur die Rede von einem Teilabriss. In dem Schreiben wird dem Eigentümer erklärt, dass die Stadt die Arbeiten auch eigenmächtig einleiten kann, wenn er sich nicht selbst darum kümmert. Er muss dann die Kosten dafür tragen. Bevor an dem alten Hotel in Osterfeld etwas passieren kann, müssen beide Seiten jetzt erst mal die Entscheidung des Gerichts abwarten. Vier Brände zwischen August und November hatten dem heruntergekommenen Gebäude im letzten Jahr den Rest gegeben, so dass vor allem im oberen Bereich akute Einsturzgefahr besteht.

Weitere Meldungen

skyline