Geringverdiener bei Kinderbetreuung benachteiligt

Das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz des Bundes hat zu einer Verbesserung der Kindertagesbetreuung geführt. Trotzdem gibt es bei der sozialen Teilhabe noch starke Defizite.

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Dieses Fazit zieht das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen. Die Forscher haben die bisherigen Maßnahmen ausgewertet. Für Entlastung habe gesorgt, dass Familien, die Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen beziehen von den Beiträgen befreit sind. Die Lage von Eltern, die wenig eigenes Geld verdienen, habe sich aber nicht verbessert. Sie müssten nach wie vor einen vergleichsweise hohen Anteil ihres Haushaltseinkommens für die Betreuung der Kinder aufwenden. In vielen Städten, z.B. im Ruhrgebiet, wo zahlreiche Haushalte stark belastet sind, zahlen Familien mit eigenem Erwerbseinkommen besonders hohe Beiträge. Dies treffe auch Geringverdiener, heißt es in der Studie. Hier seien jetzt die Bundesländer gefragt. Sie müssten sich zu einer verpflichtenden Staffelung der Kita-Beiträge nach Einkommen durchringen.

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