Neuauflage

Nach dem brutalen Totschlag im Knappenviertel hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das heisst, dass sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt. Er wird aber nicht grundsätzlich noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersuchen, sondern lediglich das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.

Vor knapp drei Wochen hatte das Landgericht Duisburg einen Oberhausener wegen Totschlags zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte einen 58-Jährigen im Keller eines Hauses im Knappenviertel von hinten angegriffen und ihm mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen. Als er sein Opfer verstecken wollte, stellte er fest, dass es nur bewusstlos war. Er tötete den 58-Jährigen daraufhin mit einem Lampenfuß. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert, kam damit aber nicht durch.

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