Stadt setzt Landesvorgaben um: Extreme Einschränkungen

Ab sofort gelten in Oberhausen noch weitere Einschnitte für unseren Alltag.

Die Stadt hat am Abend eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, nach der jetzt alle von der Landesregierung bereits angekündigten Maßnahmen offiziell umgesetzt werden.Damit soll die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Generell werden bis zum 19. April alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt, auch Demonstrationen. Bars, Discos, Theater und Kinos wurden ja gestern bereits geschlossen. Ab heute gilt das auch für alle Angebote der VHS, der Musikschulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen. Auch Treffen in Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen sind jetzt offiziell untersagt.

Gaststättenbetrieb nur eingeschränkt

Restaurants und Bibliotheken dürfen nur unter strengen Auflagen öffnen. Sie müssen zum Beispiel die Kontaktdaten der Besucher erfassen und dürfen nur eine begrenzte Zahl an Gästen in den Laden lassen. Einkaufszentren wie das Bero oder das Centro müssen den Zugang beschränken und dürfen nur Personen reinlassen, die sich für einen dringenden oder den täglichen Bedarf eindecken. Auch für Krankenhäuser gibt es strenge Auflagen und Verbote. Menschen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, dürfen bestimmte Einrichtungen wie Kitas und Krankenhäuser nicht betreten.

 

Wochenmarkt darf bleiben

Alle öffentlichen Veranstaltungen sollen abgesagt werden. Das gilt zum Beispiel für Gottesdienste und andere Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften, aber auch für Demonstrationen, die allerdings nach einer individuellen Prüfung zugelassen werden können. Veranstaltungen, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Daseinsvorsorge wichtig sind, dürfen stattfinden - zum Beispiel der Wochenmarkt.

Auflagen für Reiserückkehrer

Menschen, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, dürfen folgende Bereiche nicht betreten:

  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Kitas und Schulen
  • Krankenhäuser und Tageskliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Berufsschulen und Hochschulen

Krankenbesuche untersagt

Krankenhäuser, Reha-Betriebe und Pflegeeinrichtungen sollen folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Besuchsverbote oder Einschränkungen der Besuche (max. ein Besucher pro Bewohner pro Tag unter Auflagen)
  • Kantinen und Cafeterien schließen
  • öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge absagen

auf jegliche Art von Zusammenkünften verzichten

Folgende Freizeitangebote müssen geschlossen werden:

  • alle Schankwirtschaften (wie Shisha-Bars und Discos), Theater, Kinos und Museen
  • alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spaßbäder und Saunen
  • alle Volkshochschulen, Musikschulen oder Ähnliches
  • alle Sportvereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • alle Spielhallen und Wettbüros
  • Prostitutionsbetriebe

Abstand halten in Restaurants

Restaurants und Hotel-Gaststätten gelten folgende Auflagen:

  • Besucher müssen mit ihren Kontaktdaten erfasst werden
  • maximale Gesamtbesucherzahl
  • Mindestabstand zwischen Tischen: 2 Meter
  • Aushänge über richtige Hygienemaßnahmen

Die Infos der Stadt zur Allgemeinverfügung gibt es hier.

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